LMR

Lindemann Mentzel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

„Wenn ein Unternehmen auf Dauer bestehen und
fortschrittlich sein will, gibt es nichts Schlimmeres,
als keine Wettbewerber zu haben“

Robert Bosch


Kartellrecht / Wettbewerbsrecht

Wir beraten auf allen Gebieten des deutschen und europäischen Kartellrechts. Dazu gehört die Durchführung von europäischen und deutschen Fusionskontrollverfahren, die Beratung zu kartellrechtlichen Problemen im Rahmen von Kooperationen jeder Art (z.B. Forschung und Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Einkauf) und bei der Gestaltung von Lizenz-, Vertriebs- und Franchiseverträgen. Wir beraten Unternehmen auch bei kartellrechtlichen Bußgeld- und Missbrauchsverfahren sowie in allen Fragen des Rechts des unlauteren Wettbewerbs. Wir beraten insbesondere:

  • Europäische und nationale Fusionskontrolle
  • Kartellrechtliche Bußgeldverfahren
  • Vertriebsbezogenes Kartellrecht