Gesellschaftsrecht
Unsere gesellschaftsrechtliche Beratung erstreckt sich auf alle allgemeinen Fragen des GmbH-Rechts, des Personengesellschaftsrechts sowie des Konzern- und Mitbestimmungsrechts. Ausgehend von den spezifischen Wünschen der Mandanten werden maßgeschneiderte, flexible Lösungen entwickelt. Das reicht von der punktuellen Unterstützung in Einzelfragen bis zur Konzeption komplexer gesellschaftsrechtlicher Gestaltungen unter Berücksichtigung steuerlicher Rahmenvorgaben. Wir beraten insbesondere:
- Gesellschaftsgründungen
- Satzungsänderungen
- Verschmelzungen
- Spaltungen
- Formwechsel
- Statusverfahren nach Mitbestimmungsrecht